Hinweis zur Batterieentsorgung

Alle Endverbraucher sind lt. BattG gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet. Die Entsorgung über den unsortierten Siedlungsabfall ist verboten. Dies wird auch durch die durchgestrichene Mülltonne auf den Batterien verdeutlicht. Falls sich auf den Batterien Angaben finden wie HG = Quecksilber, CD = Cadmium oder PB = Blei, ist der Grenzwert o. g. Stoffe überschritten. Batterien können uns unentgeltlich frei Haus zurückgesendet werden.